Stand: 1. Mai 2026. Diese AGB regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen
Accessura (Reiseagentur Aleksandar Bajic e.K.) und ihren gewerblichen Auftraggebern.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der Reiseagentur Aleksandar Bajic e.K.
(nachfolgend „Accessura" oder „AN") mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
- Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt,
es sei denn, der AN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind keine Vertragspartner.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
- Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung einer Fachprüfung zur Barrierefreiheit
bei Beherbergungsbetrieben — bestehend aus Vor-Ort-Aufnahme, Maßermittlung,
Fotodokumentation und Erstellung eines schriftlichen Prüfberichts.
- Auf Wunsch des AG erfolgt zusätzlich die Veröffentlichung eines Profils mit den erfassten
Daten und Fotos auf www.accessura.de.
- Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Angebot, das dem
Vertragsschluss vorausgeht.
- Die Prüfung stellt keine rechtsverbindliche Zertifizierung im Sinne einer
DAkkS-akkreditierten Stelle dar. Sie ist eine fachliche Bestandsaufnahme der baulichen
und ausstattungsbezogenen Merkmale, dokumentiert mit Maßen und Fotos.
- Der AN ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, sofern
dadurch die Qualität nicht beeinträchtigt wird.
- Gegenstand sind ausschließlich Dienstleistungen; eine körperliche Lieferung findet nicht statt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) des Auftrags durch
den AN oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
- Mündliche Abreden vor Vertragsschluss sind unverbindlich. Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Der AN behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der AN nicht
Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist.
- Anfahrtskosten im Umkreis von 50 km um Ludwigsburg sind im Pauschalpreis enthalten.
Anfahrt darüber hinaus: 0,40 € pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
- Zahlungsfälligkeit: 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung), 50 % nach Fertigstellung
und Übergabe des Berichts.
- Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
- Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz
gemäß § 288 Abs. 2 BGB an.
- Der AN ist berechtigt, bei Zahlungsverzug über 30 Tage die Leistungserbringung
auszusetzen und ein bestehendes Profil auf accessura.de zu deaktivieren.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der AG stellt sicher, dass dem AN am vereinbarten Termin Zugang zu allen
prüfungsrelevanten Bereichen der Unterkunft gewährt wird.
- Der AG benennt eine verantwortliche Ansprechperson vor Ort.
- Der AG erteilt die Einwilligung zur Fotodokumentation durch Unterzeichnung des
Einwilligungsformulars vor Beginn der Aufnahme.
- Falsche oder unvollständige Angaben des AG, die zu Fehlern im Prüfbericht führen,
gehen zu Lasten des AG. Nachbesserungskosten trägt der AG.
- Der AG ist verpflichtet, wesentliche Änderungen an den geprüften Merkmalen
(zum Beispiel Umbau, neue Ausstattung) dem AN unverzüglich mitzuteilen, sofern
ein Profil auf accessura.de besteht.
§ 6 Nutzungsrechte, Urheberrecht und Fotografie
- Alle im Rahmen der Prüfung erstellten Fotos sind urheberrechtlich geschützte Werke
des AN (§ 72 UrhG).
- Der AG erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen
Verwendung der Fotos (eigene Website, eigene Druckerzeugnisse) für die Dauer des Vertrags.
- Der AN erhält das nicht-exklusive Recht zur Veröffentlichung der Fotos und der
Prüfdaten auf www.accessura.de sowie in Partnerkanälen (etwa Reisebüros, curae.me).
- Eine Weiterveräußerung oder lizenzpflichtige Weitergabe der Fotos durch den AG an
Dritte ist ausdrücklich untersagt.
- Bei der Fotodokumentation werden die Bestimmungen des § 22 KunstUrhG eingehalten.
Fotos mit erkennbaren Personen werden nur mit gesonderter Einwilligung veröffentlicht.
- Nach Vertragsende erhält der AG auf Anfrage alle Fotos als digitale Dateien. Das
Nutzungsrecht des AN zur Veröffentlichung auf accessura.de endet 30 Tage nach Vertragsende.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
- Stornierung durch den AG bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Prüftermin: kostenfrei.
- Stornierung durch den AG innerhalb von 48 Stunden vor dem Prüftermin: Die tatsächlich
angefallenen Anfahrtskosten werden berechnet.
- Nichterscheinen des AG oder Zugangsverweigerung am Prüftag ohne vorherige Stornierung:
50 % der vereinbarten Nettovergütung werden fällig, mindestens jedoch 150 €.
- Stornierung durch den AG nach Beginn der Prüfung: Die bis zum Stornierungszeitpunkt
erbrachten Leistungen werden zeitanteilig berechnet.
- Der Rücktritt durch den AN ist möglich bei: schwerem Vertrauensmissbrauch, falschen
Angaben des AG oder Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung.
§ 8 Haftung
- Der AN haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalspflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden.
- Die Haftung des AN ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf den Nettowert des
jeweiligen Auftrags, maximal jedoch auf 5.000 €.
- Keine Haftung besteht für: bauliche Mängel der Unterkunft, nachträgliche Änderungen
nach dem Prüfzeitpunkt, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
- Keine Haftung besteht für fehlerhafte Angaben des AG, die in den Prüfbericht eingegangen sind.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Der AN verarbeitet personenbezogene Daten des AG ausschließlich zur Vertragserfüllung
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO wird auf Anforderung abgeschlossen.
- Löschfristen: Vertragsdaten 10 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungspflicht § 257 HGB),
personenbezogene Daten außerhalb der Buchführung 30 Tage nach Vertragsende.
- Die ausführliche Datenschutzerklärung ist abrufbar unter
www.accessura.de/datenschutz.
§ 10 Profil-Listing und Kündigung
- Ein freigegebenes Accessura-Profil auf www.accessura.de hat eine empfohlene
Aktualisierungsfrist von 12 Monaten ab Veröffentlichung.
- Vor Ablauf sendet der AN dem AG eine Einladung zur erneuten Aufnahme. Eine
Verlängerung ist durch erneute Vor-Ort-Aufnahme oder durch jährliche schriftliche
Bestätigung der unveränderten Gegebenheiten möglich.
- Kündigung des Listings ist jederzeit mit 4 Wochen Frist zum Monatsende per E-Mail
an info@accessura.de möglich.
- Nach Kündigung wird das Profil deaktiviert. Erfasste Daten werden innerhalb von
30 Tagen aus den öffentlichen Bereichen entfernt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten
bleiben unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist Ludwigsburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag
im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der AN behält sich
das Recht vor, die AGB mit angemessener Frist von 30 Tagen zu ändern.
Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig erstellt, ersetzen jedoch keine
anwaltliche Beratung. Eine einmalige Prüfung durch eine auf IT- und Dienstleistungsrecht
spezialisierte Kanzlei wird empfohlen.